Er geht nicht aus den Köpfen einiger Lieferanten, der MINDERMENGENZUSCHLAG

Momentan werden wir von neuen Preislisten überrollt, so dass ich auch heute am Sonnabend dabei bin, unsere Preise neu zu kalkulieren und in unser Warenwirtschaftssystem einzupflegen. Überall das gleiche Begleitschreiben: “Steigende Preise für Vormaterial und gestiegene Lohnkosten blablabla…” Die haben wohl alle den selben Ghostwriter und das, seit ich zurückdenken kann, immer diese Leier.
Aber ein Punkt, der hat mich schon auf die Palme gebracht, nämlich der “Mindermengenzuschlag”, über den ich mich hier schon häufig aufgeregt habe.
Einer unserer größeren Lieferanten hat eine sehr schöne neue Broschüre mit Preisen herausgegeben. Und was steht wohl auf Seite 2, etwas verschämt unten ganz links?
“MINDESTBESTELLWERT

Bitte beachten Sie Sie, dass bei einer Unterschreitung des Netto-Auftragswertes eine Bearbeitungsgebühr wie folgt erhoben wird:
– unter 100,00 eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro
– zwischen 100,00 und 200,00 Euro von 10,00 Euro”.
Das Wort Mindermengenzuschlag wurde in Mindestbestellwert umgewandelt. Aber es bleibt eine Preiserhöhung von 20 %!!!
Ich weiß nicht, wer sich das ausgedacht hat, aber im Jahr 2009 ist der noch nicht angekommen. Denn genau das betrifft die Kunden, die Vertrauen in die Firma gesetzt und eine Maschine gekauft haben, jetzt Ersatzteile benötigen oder aber Zubehörteile. Kein Wunder, dass mich ein Kunde anschnauzte, als ich ihm sagte, seine 2 Keilriemen im Wert von € 9,80 würden mit € 20,00 bestraft, weil der Hersteller diesen Kleinscheiss Kleinauftrag entweder garnicht will oder wenigestens ordentlich dran verdienen will.
Man darf sich dann nicht wundern, dass über den Service geschimpft wird, aber der Ärger der Kunden wird bei uns Händlern abgeladen, nicht in der “Lederwarenabteilung”, wo der Chef thront.
Zum Glück sind etliche Lieferanten wieder davon abgerückt und haben die (angeblichen) Mehrkosten in den Gesamtkostenblock eingerechnet.
Ich finde so etwas Kunden gegenüber einfach unwürdig (milde ausgedrückt), ganz besonders aber in der jetztigen Zeit.

Kommentare (3) Schreibe einen Kommentar

  1. Den Mindermengenzuschlag auf die Ersatzteile aufzuschlagen ist wirklich unverschämt, immerhin hat der Kunde ja wohl schon eine größere Anschaffung getätigt. Da sollte man schon etwas kulanter sein.

    So ganz unsinnig ist ein solcher Zuschlag dennoch nicht, so mancher Einzelhändler verwechselt einen Großhandel oder Hersteller mit einem weiteren Einzelhandel. Dabei verdient sich der Einzelhandel sein Geld doch gerade damit, große Mengen zu kaufen und kleine Mengen wieder zu verkaufen.

    Kommt halt immer auf das Produkt an …

    Gerhard Zirkel
    Auch mal Händler gewesen (Groß und Einzel)

  2. “Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe Ihre Rechnung über 123,45€ erhalten.
    Bitte teilen Sie mir bis übergestern mit, ob
    * Ich ihnen eine Gebühr in Höhe von 20,00€ für unterschreitung des Mindestrechnungsbetrages von 1000€ abziehen soll
    * Sie warten möchten, bis Sie mit Ihren folgenden Rechnungen insgesamt 1000€ überschreiten und ich dann alle noch offenen Rechnungen auf einmal bezahle
    MfG
    S.Parfuchs, ACME GmbH”

    Kann man da nicht zurückschießen? Ach nee, Kaufleute untereinander haben ja auch ihre gesetzlichen Vorgaben…

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